Bewertung der Chancen

Stellenangebot für die Einwanderung nach Kanada

Stellenangebot für die Einwanderung nach Kanada

Um ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten und nach Kanada einzuwandern, benötigt eine ausländische Fachkraft ein Stellenangebot.

Ein Stellenangebot ist eine Voraussetzung für viele kanadische Einwanderungsprogramme. Es ist auch eine Voraussetzung für ein Visum und eine vorübergehende (nicht saisonale) Arbeitserlaubnis in Kanada. Im kanadischen Recht gibt es viele verschiedene Bezeichnungen für ein Arbeitsangebot: Arbeitsangebot, Beschäftigungsangebot, Angebot einer vermittelten Beschäftigung, Beschäftigungsangebot.

Für die meisten Einwanderungsprogramme der Provinzen ist ein Stellenangebot eines Arbeitgebers der Provinz eine Voraussetzung. Für Einwanderungsprogramme auf Bundesebene ist ein Stellenangebot nicht erforderlich, aber es kann verwendet werden, um zusätzliche Punkte im Express Entry System zu erhalten.

Wenn ein kanadischer Arbeitgeber einem ausländischen Arbeitnehmer ein Stellenangebot machen möchte, erstellt er einen formellen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebotsschreiben für den ausländischen Arbeitnehmer und schickt es zur Genehmigung an Immigration, Refugees and Citizenship Canada (IRCC) und Employment and Social Development Canada (ESDC). Dieses Dokument muss Folgendes enthalten:

  • Bezeichnung der Stelle, an der der Ausländer arbeiten wird;
  • Stellenbeschreibung, einschließlich grundlegender Zuständigkeiten;
  • Anforderungen an die Stelle — erforderliche berufliche Ausbildung, Fähigkeiten, Erfahrung und gegebenenfalls Lizenzen;
  • Angaben zu Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses (falls zutreffend);
  • Einzelheiten der Vergütung — sowohl Löhne als auch andere Formen der Bezahlung;
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers, Anschrift des künftigen Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers und Angaben zu einer Kontaktperson des kanadischen Arbeitgebers, die das Stellenangebot beschreiben kann.

Das ESDC prüft nicht nur die Echtheit des Stellenangebots, sondern auch, ob die Bedingungen, die das kanadische Unternehmen dem Ausländer bietet, den kanadischen Standards entsprechen. Das ESDC wird dann das Stellenangebot zusammen mit einer Arbeitsmarktverträglichkeitsprüfung (LMIA) genehmigen. Die LMIA belegt, dass der Arbeitgeber keinen geeigneten kanadischen Staatsbürger oder Einwohner für die Stelle gefunden hat. Das Einwanderungsministerium erteilt dann dem ausländischen Arbeitnehmer die Erlaubnis, für diesen Arbeitgeber zu arbeiten.

Wenn die Arbeit in der Provinz Quebec geplant ist, muss das Stellenangebot auch von der Regierung von Quebec genehmigt werden.

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