Bewertung der Chancen

Das Strafgesetzbuch wurde in Bezug auf Sexualstraftaten geändert.

Das Strafgesetzbuch wurde in Bezug auf Sexualstraftaten geändert.

Kanada hat sechs Monate auf diese Änderung gewartet.

Die kanadischen Behörden haben die Gesetzesvorlage S-12 verabschiedet, die eine Reihe von Aktualisierungen des Registers für Sexualstraftäter enthält und seit dem Frühjahr auf die Aufmerksamkeit der Gesetzgeber gewartet hat. Jetzt ist es offiziell in Kraft getreten und Gesetz geworden. Die Regierung hat damit das Strafgesetzbuch geändert, um das Justizsystem stärker auf die Bedürfnisse der Opfer auszurichten und das nationale Register für Sexualstraftäter zu stärken.

Was hat sich also geändert?

Das Verfahren zur Aufhebung des Veröffentlichungsverbots ist klarer und einfacher geworden. In den letzten Jahren wurde es kritisiert, weil es die Opfer daran hinderte, über ihre Erfahrungen mit sexueller Gewalt zu sprechen. Wer gegen das Veröffentlichungsverbot verstößt — einschließlich eines Opfers, das den Medien, der Familie oder Freunden von dem Fall erzählt — kann strafrechtlich verfolgt werden.

Das Gesetz verlangt nun die Meinung des Opfers — soll überhaupt ein Veröffentlichungsverbot verhängt werden? Es vereinfacht auch das Verfahren zur Aufhebung des Verbots, wenn das Opfer dies nicht mehr wünscht. Darüber hinaus legt das Gesetz nun fest, dass Opfer, die zu ihrem eigenen Schutz ein Veröffentlichungsverbot aufrechterhalten wollen, ihre persönlichen Informationen unter bestimmten Umständen weitergeben dürfen, z. B. in privaten Gesprächen und bei Treffen von Selbsthilfegruppen.

Die Navigation im Justizsystem ist für die Opfer klarer geworden. Ab heute werden die Opfer über das Recht informiert, nach der Verurteilung aktuelle Informationen über den Fall zu erhalten oder deren Erhalt zu verweigern. Die Verwirklichung dieses Rechts ist den Gerichten anvertraut. Sie müssen auf Antrag des Opfers auch Kontakte zum Correctional Service Canada herstellen, damit der Geschädigte alle Informationen erhält, auf die er ein Recht hat.

Die Funktionsweise des Nationalen Registers für Sexualstraftäter (das seit 2004 besteht) wird geändert. Bislang mussten sich Sexualstraftäter in den meisten Fällen innerhalb von sieben Tagen nach einer gerichtlichen Anordnung selbst registrieren. Diese Vorgehensweise hat sich nun geändert:

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