Bewertung der Chancen

Zugewanderte Investoren in Québec erhalten eine Arbeitserlaubnis

Zugewanderte Investoren in Québec erhalten eine Arbeitserlaubnis

Die Provinz hat ein Abkommen mit der Bundesregierung geschlossen.

Quebec hat Änderungen am Einwanderungsprogramm für Investoren vorgenommen. Am 1. Januar 2024 wird ein neues Abkommen zwischen der Bundes— und der Provinzregierung in Kraft treten. Die Parteien werden durch den kanadischen Einwanderungsminister Marc Miller und die quebecische Ministerin für Einwanderung, Franchising und Integration Christine Fréchette vertreten.

Im Rahmen des Abkommens können ausgewählte Kandidaten für Investoren eine offene Arbeitserlaubnis beantragen. Diese kann für sie selbst und für begleitende Familienangehörige beantragt werden.

Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Schreibens der Provinz eingereicht werden.

Innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Arbeitserlaubnis muss der Investor mindestens 12 Monate in Québec gelebt haben. Nach Ablauf der 12 Monate müssen Sie dem Finanzministerium die Unterlagen zum Nachweis Ihres Aufenthalts in Québec übermitteln.

Das Investorenprogramm ist eines der drei Programme für die Einwanderung von Unternehmen in die Provinz Québec. Es richtet sich an Bewerber, die über einen Zeitraum von fünf Jahren mindestens 1,2 Millionen CA$ in die Wirtschaft der Provinz investieren können. Mehr über die anderen Programme für Unternehmer und Fachkräfte erfahren Sie hier.

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